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   VG Meiningen, 15.11.2007 - 8 K 496/04 Me   

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https://dejure.org/2007,34333
VG Meiningen, 15.11.2007 - 8 K 496/04 Me (https://dejure.org/2007,34333)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15.11.2007 - 8 K 496/04 Me (https://dejure.org/2007,34333)
VG Meiningen, Entscheidung vom 15. November 2007 - 8 K 496/04 Me (https://dejure.org/2007,34333)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwRehaG § 1; BerRehaG § 1
    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Gesundheitsschaden; medizinische Falschbehandlung; Exmatrikulation; Zuweisung schwieriger und schmutziger Arbeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Ausgleich nach dem BerRehaG bei Zuweisung schwieriger und schmutziger Arbeit mit hoher Schadstoffbelastung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.02.1998 - 3 C 25.97

    Rehabilitierungsbescheinigung; Qualifikationsgruppe; Industriekaufmann;

    Auszug aus VG Meiningen, 15.11.2007 - 8 K 496/04
    Daher kann auch nicht jede Repressalie, die zu einer Minderung der innegehabten beruflichen Stellung geführt hat, als wieder gutzumachende Verfolgung im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes gelten, so z. B. nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts der Fall eines Betriebsleiters, der wegen angeblicher oppositioneller Neigung von seiner Funktion abgelöst wurde, aber in seinem erlernten Beruf als Ingenieur weiterarbeiten durfte (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, ThürVBl. 1999, 39 f; VG Potsdam, U. v. 24.10.2001, 2 K 2704/98, VIZ 2002, 495 f).

    Der Gesetzgeber hat damit den Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit zur Regelung der Unrechtsbereinigung nicht überschritten (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, a. a. O).

    Es handelt sich dabei um einen sogenannten "Aufstiegsschaden", der von der Reglung nicht erfasst wird (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, ThürVBl, 1999, 39 f; VG Meiningen, U. v. 29.10.2003, 1 K 336/99.Me; GB. v. 17.11.2003, 1 K 871/01).

    Das zeigt sich darin, dass als Grundlage für rentenrechtliche Ausgleichsleistungen nicht die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit und die damit eventuell verbundene höhere Einkommenschance, sondern die berufliche Qualifikation aufgrund einer Ausbildung gewählt worden ist (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, ThürVBl, 1999, 39 f.).

  • BVerwG, 09.10.2003 - 3 C 1.03

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Maßnahmen der "Zersetzung" als hoheitliche

    Auszug aus VG Meiningen, 15.11.2007 - 8 K 496/04
    Bei Eingriffen in das Rechtsgut Gesundheit kann eine Rehabilitierung daher ebenso wegen eines Gesamtkomplexes von Maßnahmen des "schlichten" Verwaltungshandelns in Betracht kommen (BVerwG, U. v. 09.10.2003 - 3 C 1/03 -, VIZ 2004, 136 ff. = Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 8).

    Zum Beleg seiner Behauptungen, die ihn behandelnden Ärzte seien alle in das DDR-System verstrickt gewesen, hat sich der Kläger vor allem auf die Akten der sog. Gauck-Behörde gestützt (vgl. zur Frage der Belegquellen auch BVerwG, U. v. 09.10.2003 - 3 C 1/03 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 30.06.1998 - 3 C 39.97

    Bereinigung von SED-Unrecht

    Auszug aus VG Meiningen, 15.11.2007 - 8 K 496/04
    Es muss darüber hinaus eine einseitige Maßnahme "in einem Über- und Unterordnungsverhältnis" durch die behördlichen Stelle getroffen worden sein, was aus dem Begriff "hoheitlich" folgt (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, U. v. 30.06.1998 - 3 C 39/97 -, VIZ 1999, 49 ff. = ZOV 1999, 55 ff.).

    Danach fallen in der ehemaligen DDR Maßnahmen im Verhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber und damit auch Differenzen und Streitigkeiten aus diesem Verhältnis in den Bereich des Arbeitsrechtes, welches auch nach dem Recht der DDR dem Privatrecht zugeordnet war (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 30.06.1998 - 3 C 39/97 -, VIZ 1999, 49 ff. = ZOV 1999, 55 ff.).

  • VG Potsdam, 24.10.2001 - 2 K 2704/98

    Voraussetzung der beruflichen Rehabilitierung einer Fachärztin; Auslegung des

    Auszug aus VG Meiningen, 15.11.2007 - 8 K 496/04
    Daher kann auch nicht jede Repressalie, die zu einer Minderung der innegehabten beruflichen Stellung geführt hat, als wieder gutzumachende Verfolgung im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes gelten, so z. B. nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts der Fall eines Betriebsleiters, der wegen angeblicher oppositioneller Neigung von seiner Funktion abgelöst wurde, aber in seinem erlernten Beruf als Ingenieur weiterarbeiten durfte (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, ThürVBl. 1999, 39 f; VG Potsdam, U. v. 24.10.2001, 2 K 2704/98, VIZ 2002, 495 f).
  • VG Meiningen, 29.10.2003 - 1 K 336/99

    Beruflicher Rehabilitierung

    Auszug aus VG Meiningen, 15.11.2007 - 8 K 496/04
    Es handelt sich dabei um einen sogenannten "Aufstiegsschaden", der von der Reglung nicht erfasst wird (BVerwG, U. v. 12.02.1998, 3 C 25/97, ThürVBl, 1999, 39 f; VG Meiningen, U. v. 29.10.2003, 1 K 336/99.Me; GB. v. 17.11.2003, 1 K 871/01).
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